Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
Für Mietverträge mit der Firma Miet-Klassiker gelten ab dem 01.01.2009 folgenden Bedingungen:

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle Angebote sind freibleibend. Mietberechtigt sind Personen, die das fünfundzwanzigste Lebens-jahr vollendet haben und fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Bei den Porsche entsprechend das dreißigste Lebensjahr/zehn Jahre Führerschein. In Ausnahmefällen kann das Mietalter von dem Inhaber der Firma Miet-Klassiker sowohl angehoben, als auch abgesenkt werden.
Ein Mietvertrag kommt nicht schon mit der Anfrage des Kunden, sondern erst dann zu Stande, wenn die Firma Miet-Klassiker dem Kunden per Post oder per E-Mail eine Vertragsbestätigung zugesandt hat. Bei schriftlich geschlossenen Verträgen bedarf es zur Gültigkeit des Mietvertrages der Unter-schrift des Kunden und der Unterschrift des Inhabers oder Erfüllungsgehilfen der Firma Miet-Klassiker. Sie erkennen mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag die allgemeinen Geschäftsbedingun-gen an. Zur Legimitation wird der Ausweis und der Führerschein durch die Firma Miet-Klassiker eingesehen und die Personalien durch Fotokopie dokumentiert. Die Firma Miet-Klassiker erfüllt den geschlossenen Mietvertrag, sofern nicht höhere Gewalt (auch widrige Wetterverhältnisse) eine Unbrauchbarkeit oder Beschädigung des Fahrzeuges oder Verschulden durch Dritte eintritt.

§ 3 Widerrufsrecht/Rücktritt/Stornierung
Nach Abschluss des schriftlich geschlossenen Mietvertrages können die Vertragsvereinbarung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Miet-Klassiker, Konsul-Smidt-Str. 26, 28217 Bremen. Bei Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist fällt bei Eingang bis zu 4 Wochen vor Fahrtantritt eine Bearbeitungsgebühr von 25 € an. Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor Fahrtantritt wird 50 % des Mietzinses fällig. Bei kurzfristigeren Stornierungen ist der gesamte Mietbetrag zu entrichten. Eine Gutschrift kann aus Kulanzgründen erfolgen.

§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind in EURO einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer angegeben. Die Bezahlung erfolgt in der Regel fünf Tage vor Mietbeginn durch Überweisung. In Ausnahmefällen ist Barzahlung zugelassen. Eine Bezahlung per EC-oder Kreditkarte kann nicht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt spätestens vor Antritt der Fahrt. Bei Ausstellung eines Gutscheins unverzüglich.

§ 5 Lieferung und Nutzung
Das Mietverhältnis gilt ausschließlich innerhalb von Deutschland. Eine Grenzüberschreitung ist nicht zulässig. Ebenso ist die Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auf Rennstrecken, das Rauchen in den Fahrzeugen und die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte untersagt, es sei denn der Vermieter hat dies im Vertrag vermerkt. Fährt ein anderer als der Mieter das Fahrzeug, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Dem Mieter obliegen in diesem Falle die Einhaltung des Mindestalters und die Kontrolle des gültigen Führerscheines. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Mietvertrag, dass ihm das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand übergeben wird. Das Fahrzeug entspricht den Bestimmungen der StVZO. Die Fahrzeugpapiere werden in Kopie ausgehändigt und der aktuelle Kilometerstand im Vertrag dokumentiert. Vor der Fahrzeugübergabe erhält der Kunde eine Einführung in das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist in der Regel vollgetankt und wird ebenfalls mit vollem Kraftstofftank (Super Plus) zurück erbeten. Eventuelle Tankkosten gehen zu Lasten des Mieters. Sollte das Fahrzeug nicht in vollgetanktem Zustand zurückgegeben werden, wird die fehlende Menge mit den Kosten des Durchschnittspreises der an dem Tage üblichen Benzinkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von 0,50 € pro Liter dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Fahrten von über 300 km, obliegt es dem Mieter Öl- und Wasserstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Sofern während der Mietdauer jegliche Schäden festgestellt werden oder sich ereignen (Panne), hat der Kunde unverzüglich die Firma Miet-Klassiker zu informieren. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Jegliche Straßenverkehrsverletzungen gehen zu Lasten des Mieters (z.B. Parkvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitung). Die Überschreitung der Mietdauer ist grundsätzlich zulässig, bedarf aber der unverzüglichen Information des Kunden an die Firma Miet-Klassiker und deren Genehmigung zur Verlängerung des Mietverhältnisses. Überschreitet die Rück-gabe des Fahrzeuges ohne die Genehmigung der Firma Miet-Klassiker einen Zeitraum von einer Stunde, so verlängert sich das Mietverhältnis um den entsprechenden Zeitraum (mindestens 2 Stunden). Ab einer Überschreitung von 4 Stunden, wird ein voller Tag berechnet. Der anfallende Mietzins wird entsprechend in Rechnung gestellt. Nebenabreden sind schriftlich zu fassen.

§ 6 Besondere Obhutspflicht
Da es sich bei allen Fahrzeugen um wertvolle oder seltene Einzelstücke handelt, ist mit dem Fahrzeug pfleglich umzugehen. Dabei ist dem Alter und der Technik des Fahrzeuges besonderes Augenmerk zu widmen. Die Fahrzeugtechnik befindet sich auf dem Stand vergangener Jahre. Hierauf ist Rücksicht zu nehmen. Eine Geschwindigkeit über 120 Km/h, oder Bauart bedingt weniger, ist zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen oder Notsituationen zulässig. Bei Verlassen des Fahrzeuges während der Mie-tdauer ist das Fahrzeug sicher und zulässig abzustellen und zu verschließen. Bei Cabriolets ist das Ver-deck zu schließen. Bei nächtlichem Verbleib des Fahrzeugs beim Mieter, ist für eine verschlossene Abstellmöglichkeit zu sorgen. Das Befahren einer Waschstraße ist nicht zulässig. Es wird darum ge-beten, bei der Mitnahme von Tieren darauf zu achten, dass keinerlei Beschädigungen oder Verun-reinigungen entstehen. Ein durch besondere Verschmutzung zusätzlich entstandener Reinigungs-aufwand ist durch den Mieter kostenmäßig zu tragen.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

§7.1 Haftung des Vermieters
Der Vermieter und dessen Erfüllungsgehilfen haften, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und daraus entstehender Verluste oder Schäden haftet der Vermieter ebenfalls nur bei grobem Verschulden. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch einen unvorhersehbaren Defekt, Unfall oder Verschulden Dritter oder höherer Gewalt (Unwetter, verspätete Rückgabe des Vormieters), ist der Vermieter ebenfalls nicht haftbar oder schadenersatzpflichtig. Bei einer Panne oder Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges, die nicht der Mieter zu verantworten hat, stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug. Der entgangene Mietzeitraum wird anteilig erstattet oder gutgeschrieben.

§7.2 Haftung des Mieters
Die Fahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Im selbst verursachten Schadensfall haftet der Mieter bis maximal zur Höhe der Eigenbeteiligung in Höhe von 1000 €. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter mit der unverzüglichen Zahlung des Eigenanteils einverstanden, sofern ein selbstverschuldeter Schaden entstanden ist. Wahlweise kann der Betrag in bar hinterlegt werden. Mutwillig oder grob fahrlässig entstandene Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, entstanden durch den Kunden, von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen oder Dritte die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, sind von der Versicherung ausgenommen. In diesem Falle haftet der Mieter (Vertragsunterzeichner) in vollem Umfang. Die Haftung erstreckt sich weiterhin auf einen Geschäftsausfall und eine eventuell entstandene Wertminderung.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist das für den Sitz der Firma Miet-Klassiker zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

§9 Ausschlussklausel
Miet-Klassiker behält sich das Recht vor, die Annahme eines Mietvertrages, auch kurzfristig, zu verweigern.

§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

§11 Änderungen der AGB
Miet-Klassiker behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung oder der Angabe von Gründen zu ändern.

Miet-Klassiker GbR, Inh. Joachim Korb
Konsul-Smidt-Str. 26
28217 Bremen

0152/08619343

EMail:info@miet-klassiker.de

oder  info@oldtimerzeiten.de

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